Leistungen
Wir erstellen die Einkommensteuererklärung bei folgenden Einkünften:
- Nichtselbständiger Arbeit
- Renten, Pensionen und Unterhaltsleistungen.
Zudem erhalten Gewerkschaftsmitglieder steuerliche Beratung bei:
- Einkünften aus Kapitalvermögen ( Zinsen und Kapitalanlagen )
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ( Vermietung von Wohnungen, Gärten, Äckern )
- sonstige Einkünfte ( z.B. private Veräußerungsgeschäfte)
wenn diese Einnahmen bei Ledigen 18.000,- € bzw. 36.000,- € bei Ehepaaren nicht übersteigen.
Die Hilfe erstreckt sich neben der Erstellung der Einkommensteuererklärung auch auf folgende Bereiche:
- Kindergeld ( Beratung und Beantragung )
- Steuergestaltende Beratung
- Lohnsteuerermäßigungsanträge
- Freistellungsanträge bei Kapitalvermögen
- Berechnung der Höhe der Steuererstattung
- Steuerklassenwahl
- Prüfung der Steuerbescheide auf Richtigkeit
- Einlegen von Rechtsbehelfen bei fehlerhaften Steuerbescheiden beim Finanzamt
- Erhebung von Klagen bei den Finanzgerichten