Nebenverdienst
Zweites Standbein für Steuerfachleute:
Beratungsstellenleiter bzw. Beratungsstellenleiterin
Wir suchen bundesweit noch für einige Gebiete- Steuerfachgehilfen (-innen)
- Steuerfachwirte
- ehemalige Finanzbeamte
- Diplom-Kaufleute
- sonstige Steuerfachleute
zweites Standbein
ohne dass dies irgendwelcher finanzieller Vorleistungen Ihrerseits bedarf. Auf Grund gesetzlicher Vorgaben darf als Beratungsstellenleiter bzw. Beratungsstellenleiterin in der Regel nur bestellt werden, wer eine abgeschlossene Ausbildung als Steuerfachgehilfe oder eine andere kaufmännische Ausbildung abgeschlossen hat und danach mehr als 3 Jahre mit mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet “Steuern” tätig gewesen ist. Ihre Aufgabe: Steuerliche Beratung der Gewerkschaftsmitglieder Wir bieten:- angemessene Vergütung
- kostenlose Haftpflichtversicherung
- kostenlose Schulungen zum Steuerrecht: Unsere Beratungsstellenleiter bzw. Beratungsstellenleiterinnen und deren Mitarbeiter können an bestimmten bundesweit stattfindenden Seminaren kostenlos teilnehmen.
- kostenlose Steuerhotline
- umfassende Betreuung
- EDV-Programm