Steuererklärung = Vertrauenssache!
Wer steuerliche Hilfe benötigt, ist froh, wenn er fachlich kompetente Hilfe bekommen kann. Egal ob Fragen zum Steuerbescheid oder Erstellung der Einkommensteuererklärung.
Die Lohnsteuerberatung Bruchsal hilft Ihnen als Mitglied im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Sie schätzen fachkundige Beratung und Betreuung?
Rufen Sie gleich an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Wir erstellen die Einkommensteuererklärung bei folgenden Einkünften:
- Nichtselbständiger Arbeit
- Renten, Pensionen und Unterhaltsleistungen.
Zudem erhalten Gewerkschaftsmitglieder steuerliche Beratung bei:
- Einkünften aus Kapitalvermögen (Zinsen und Kapitalanlagen)
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (Vermietung von Wohnungen, Gärten, Äckern)
- sonstige Einkünfte (z.B. private Veräußerungsgeschäfte)
wenn diese Einnahmen bei Ledigen 18.000,- € bzw. 36.000,- € bei Ehepaaren nicht übersteigen.