Beratungsstellenleiter bzw. Beratungsstellenleiterin
Wir suchen bundesweit noch für einige Gebiete
Steuerfachgehilfen (-innen)
Steuerfachwirte
ehemalige Finanzbeamte
Diplom-Kaufleute
sonstige Steuerfachleute
als Geschäftspartner zur Führung einer Beratungsstelle in den Gewerkschaftshäusern als
zweites Standbein
ohne dass dies irgendwelcher finanzieller Vorleistungen Ihrerseits bedarf. Auf Grund gesetzlicher Vorgaben darf als Beratungsstellenleiter bzw. Beratungsstellenleiterin in der Regel nur bestellt werden, wer eine abgeschlossene Ausbildung als Steuerfachgehilfe oder eine andere kaufmännische Ausbildung abgeschlossen hat und danach mehr als 3 Jahre mit mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet “Steuern” tätig gewesen ist.
Ihre Aufgabe:
Steuerliche Beratung der Gewerkschaftsmitglieder
Wir bieten:
angemessene Vergütung
kostenlose Schulungen zum Steuerrecht: Unsere Beratungsstellenleiter bzw. Beratungsstellenleiterinnen und deren Mitarbeiter können an bestimmten bundesweit stattfindenden Seminaren kostenlos teilnehmen.
kostenlose Steuerhotline
umfassende Betreuung
EDV-Programm
Sofern Sie an der Übernahme einer Beratungsstelle interessiert sind und Sie die gesetzlichen Voraussetzungen zur Bestellung als Beratungsstellenleiter bzw. Beratungsstellenleiterin erfüllen, senden Sie bitte Ihre Kurzbewerbung an: