Wir erstellen die Einkommensteuererklärung bei folgenden Einkünften:
- Nichtselbständiger Arbeit
- Renten, Pensionen und Unterhaltsleistungen.
Zudem erhalten Gewerkschaftsmitglieder steuerliche Beratung bei:
- Einkünften aus Kapitalvermögen ( Zinsen und Kapitalanlagen )
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- sonstige Einkünfte ( z.B. private Veräußerungsgeschäfte)
wenn diese Einnahmen bei Ledigen 18.000,- € bzw. 36.000,- € bei Ehepaaren nicht übersteigen.
Darüber hinaus stehen wir ganzjährig für Fragen zur Verfügung, erheben Einsprüche und beraten Sie in steuerlichen Einkommensteuer- und Lohnsteuerangelegenheiten.